Teenagersprechstunde
Der Erste Gang
Der erste Gang zur Frauenärztin ist für alle Mädchen und jungen Frauen besonders schwer. Freundinnen haben vielleicht schon etwas über Ihren Besuch bei der Frauenärztin erzählt, aber dennoch sind noch ganz viele Fragen unbeantwortet und Ängste vorhanden, so dass dem ersten Termin meist mit Unbehagen entgegengesehen wird.
Wann das erste Mal zur Frauenärztin?
Das Alter spielt keine Rolle. Wenn Du das Bedürfnis hast, Fragen zu stellen in Bezug auf Deinen Körper, die Sexualität, Verhütungsmethoden oder anderes, was Dich beschäftigt – dann machst Du einen Termin. Unbedingt solltest Du gehen, wenn Du Schmerzen im Unterleib oder in der Brust hast, wenn die Regelblutung sehr stark, sehr schmerzhaft oder unregelmäßig ist. Gerne kannst Du Dich von Deiner Mutter oder auch einer Freundin oder Deinem Freund begleiten lassen.
Was passiert das erste Mal bei der Frauenärztin?
Beim ersten Besuch wird ein ausführliches Gespräch geführt. Du kannst alles fragen, was Du auf dem Herzen hast. Um einen allgemeinen Überblick über Deinen Gesundheitszustand zu erhalten, werden Dir zunächst einige Fragen gestellt (Erhebung der Krankengeschichte <Anamnese>). Diese Fragen beziehen sich auf Deine Regelblutung, Allergien, Rauchgewohnheiten, Operationen, Medikamenteneinnahme, Impfungen, allgemeine Erkrankungen und auch Erkrankungen in Deiner Familie). Diese Informationen sind sehr wichtig um mögliche Risiken (z.B. für Pilleneinnahme) auszuschließen. Nach diesem Gespräch wird Dir das Untersuchungszimmer gezeigt, und der Untersuchungsablauf ausführlich erklärt. Untersucht wirst Du beim ersten Besuch in der Regel noch nicht, es sei denn, Du hast Beschwerden, die eine Untersuchung zwingend erforderlich macht.
Wenn Du die Pille schon nimmst, oder jetzt damit beginnen möchtest, wird die gynäkologische Untersuchung halbjährlich durchgeführt.
Erfahren die Eltern von dem Besuch bei der Frauenärztin? (Ärztliche Schweigepflicht)
– Bis zu Deinem 14. Lebensjahr muss Deinen Eltern auf Anfrage Auskunft geben werden.
– Bis zum 16. Lebensjahr liegt es im Ermessen der Frauenärztin, ob in bestimmten Situationen Deine Eltern gebeten werden, mit in die Praxis zu kommen.
– Wenn Deine Eltern nichts über den Besuch bei der Frauenärztin erfahren dürfen, dann sage dies in jedem Fall.
– Ab dem 16. Lebensjahr hast du Anrecht auf absolute Vertraulichkeit.
Verhütungsmethoden (Kontrazeptionsmethoden)
Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten der Verhütung (www.verhuetungsmethoden.com)
Empfängnisverhütung (Wikipedia-Artikel)
Die richtige Verhütung: Pille, Kondom & Co. (www.maedchen.de)